AGB des MBZ Herrsching

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allen Lieferungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten auch entsprechend für unsere sonstigen Geschäftsbeziehungen, soweit sinngemäß anwendbar. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere auch widersprechende Geschäftsbedingungen, gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Unsere Angebote sind freibleibend, die Lieferverträge kommen zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen oder durch Lieferung der Ware ausführen. Beschreibungen der Ware und technische Angaben sind keine zugesicherten Eigenschaften, Änderungen bleiben vorbehalten. Reservierungen gelten als Abrufaufträge und sind in jedem Falle mit der Auftragsbestätigung für den Besteller bindend.

3. Wir verkaufen zu den jeweils gültigen Preisen laut Preisliste; dies sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, berechnet in e. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sendungen über € 200, sind verpackungs , fracht bzw. portofrei. Für Eil , Express und Flugfracht oder Flugpostsendungen, Nachnahmen und ähnliches werden entsprechende Mehrkosten berechnet. Versicherungen schließen wir nur auf Verlangen des Käufers ab, wobei wir 5% des Warenwertes berechnen.

4. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Besteller über, einschließlich der Gefahr des Verlustes, auch wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart wurden.

5. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung; wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt, eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen zu setzen; wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfüllt, so kann der Besteller vom Auftrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich, unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Frist erklärt werden. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn wir die Nachlieferungsfrist ohne unser Verschulden nicht einhalten können, insbesondere aber bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Streiks, Verkehrsstörungen und Lieferstörungen bei Zulieferern.

6. Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsausgang ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden Zinsen in Höhe von 4% über Bundesbankdiskont berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Hält der Besteller unsere Zahlungsbedingungen nicht ein, begleicht er unsere Rechnungen unvollständig oder ändern sich die Verhältnisse des Käufers, insbesondere seine Kreditwürdigkeit, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder soweit noch nicht ausgeführt, teilweise zurückzutreten. Unsere sonstigen Rechte, auch die aus dem Eigentumsvorbehalt, bleiben unberührt.
Diskont und Bankspesen bei Zahlung durch Wechsel gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel werden nur nach Vereinbarung angenommen. Wechsel und Schecks gelten nur als Leistung erfüllungshalber. Gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen sind Aufrechnung und Zurückbehaltung nur zulässig, wenn die Gegenansprüche ausdrücklich von uns anerkannt werden.

7. Bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zum Besteller zustehenden oder noch entstehenden Forderungen gleich aus weichem Rechtsgrund bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Besteller kann die Ware jederzeit widerruflich durch uns im Rahmen seines normalen und bei Vertragsschluss bestehenden Betriebes verarbeiten, verbrauchen und veräußern. Für den Fall der Veräußerung tritt der Besteller uns schon jetzt sicherheitshalber alle Forderungen mit Nebenrechten ab, die aus der Veräußerung oder der Geschäftsbeziehung im Zusammenhang mit der Veräußerung bestehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die, zur Sicherung abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt, insbesondere nicht zur Verpfändung und Sicherungsübereignung. Jede Beeinträchtigung der Rechte an den uns zur Sicherung übereigneten Gegenständen ist uns unverzüglich mitzuteilen. Wir verpflichten uns, das uns zustehende Eigentum an Waren auf Verlangen des Bestellers auf diesen zu übertragen, soweit deren Wert unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Entsprechendes gilt für uns zustehende, zur Sicherung abgetretene Forderungen.

8. Wir leisten Gewähr für erkennbare und verborgene Mängel sowie für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften; dies geschieht ausschließlich dadurch, dass wir nach unserer Wahl unentgeltlich nachliefern oder ausbessern, wo dies möglich ist.

Wiederholte Nachbesserung ist zulässig. Sollte sich eine Nachbesserung jedoch als endgültig unmöglich erweisen oder von uns trotz Setzung angemessener Nachfristen unterlassen werden, steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu. Andere Ansprüche wegen Mangel oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen. Unsere Gewährleistung gilt nicht, wenn die Ware verändert, falsch behandelt oder verarbeitet wurde.

9. Wir behalten uns vor, gelieferte Ware zurückzurufen oder Auslieferungen zu stornieren, falls dies zur Untersuchung der Ware bei vermuteten Fabrikationsfehlern und dgl., bei Mängeln, zur Vermeidung von Schäden oder aus sonstigem Anlass erforderlich sein sollte. In einem solchen Falle gewähren wir dem Besteller unter Ausschluss weiterer Ansprüche den Kaufpreis zurück oder liefern Ersatzware.

10. Alle Schadenersatzansprüche gleich aus weichem Rechtsgrund hergeleitet sind ausgeschlossen, ausgenommen die Fälle, in denen Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nicht möglich ist. In letzterem Fall ist eine Haftung der Höhe nach auf den Vertragspreis beschränkt.

11. Der Verkauf durch Großhändler ins Ausland sowie der Weiterverkauf durch Letztverbrauchter ist nur mit unserem Einverständnis und in Originalverpackung erlaubt. Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet soweit gesetzlich zulässig eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem, mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

12. Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten und ausschließlicher Gerichtsstand, auch im Wechsel und Scheckprozess, ist München. Gerichtsstand für das Mahnverfahren ist München.

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